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Dein Team nutzt ChatGPT, Copilot oder ein KI-Feature im CRM. Damit bist du Betreiber im Sinne des EU AI Act. Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 gilt seit Februar 2025. Die meisten Unternehmen wissen das nicht. Diese Seite ordnet ein, was wirklich Pflicht ist, was der Digital Omnibus verschoben hat und wie eine Schulung aussieht, die im Alltag hilft.

Was schreibt der EU AI Act Unternehmen wirklich vor?

Der EU AI Act gilt nicht nur für KI-Entwickler. Sobald dein Team ChatGPT, Copilot oder ein KI-Feature im CRM nutzt, seid ihr Betreiber im Sinne der Verordnung. Daraus folgen drei Pflichten: KI-Kompetenz nach Artikel 4, Transparenz gegenüber Nutzern und Dokumentation. Alles drei ist ohne Jurist machbar.

Artikel 4 verlangt keine Zertifikate und keine Prüfung. Er verlangt, dass die Menschen, die KI einsetzen, verstehen, wie das System grundsätzlich arbeitet, wo seine Grenzen liegen und welche Risiken entstehen. Das lässt sich in einem halben Tag vermitteln, wenn es an euren echten Tools ansetzt.

Die Tiefe richtet sich nach dem Risiko. Ein Team, das KI zur Textarbeit nutzt, braucht weniger als ein Team, das KI im Bewerbungsprozess einsetzt. Mehr Hintergrund dazu im Beitrag EU AI Act Compliance im Mittelstand.

Welche EU-AI-Act-Fristen gelten Stand Juli 2026?

Stand: Juli 2026 gelten die Verbote und die KI-Kompetenzpflicht seit Februar 2025, die GPAI-Pflichten seit August 2025. Ab 2. August 2026 greifen Transparenzpflichten und Marktaufsicht. Die Hochrisiko-Pflichten wurden verschoben: Anhang III auf den 2. Dezember 2027, Anhang I auf den 2. August 2028.

Gilt bereits (Stand: Juli 2026)

  • Seit 2. Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5 und KI-Kompetenz nach Artikel 4.
  • Seit 2. August 2025: Governance-Regeln und die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI).

Beschlossen, Anwendung terminiert

  • 2. August 2026: Die übrigen Bestimmungen werden anwendbar, darunter die Transparenzpflichten nach Artikel 50 und die nationale Marktaufsicht. In Deutschland hat der Bundestag am 11. Juni 2026 das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz beschlossen. Es benennt die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde.
  • 2. Dezember 2026: Zwei neue verbotene Praktiken greifen. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ab diesem Datum.
  • 2. Dezember 2027: Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa im Bewerbungsprozess oder beim Kreditscoring. Vorher galt der 2. August 2026.
  • 2. August 2028: Hochrisiko-KI als Sicherheitsbauteil in regulierten Produkten nach Anhang I. Vorher galt der 2. August 2027.

Im Gesetzgebungsverfahren

  • Der zweite Teil des Digital-Omnibus-Pakets zu DSGVO, ePrivacy und Data Act ist Stand Juli 2026 nicht beschlossen. Rat und Parlament verhandeln weiter.
  • Harmonisierte Normen und Leitlinien der Kommission zur praktischen Auslegung stehen teilweise noch aus.

Was hat der Digital Omnibus geändert?

Die Verordnung (EU) 2026/1744 ist seit 27. Juli 2026 in Kraft. Sie schiebt die Hochrisiko-Fristen um 12 bis 16 Monate nach hinten und formuliert Artikel 4 pragmatischer. Die KI-Kompetenzpflicht bleibt bestehen. Du musst aber nicht mehr garantieren, dass jede Person ein festes Kompetenzniveau erreicht.

Der Weg dahin: Die EU-Kommission hat den Vorschlag im November 2025 vorgelegt. Am 7. Mai 2026 einigten sich Rat und Parlament im Trilog. Das Parlament stimmte am 16. Juni 2026 zu, der Rat am 29. Juni 2026. Veröffentlicht wurde die Verordnung am 24. Juli 2026 im Amtsblatt.

Was das praktisch heißt: Du hast mehr Zeit für Hochrisiko-Anwendungen, aber keine Pause bei der KI-Kompetenz. Artikel 4 läuft seit anderthalb Jahren. Wer heute keine Schulungsnachweise hat, holt eine bereits geltende Pflicht nach. Das ist unangenehm, aber in einem halben Tag erledigt.

Was passiert in der EU-AI-Act-Schulung?

Wir klären zuerst, welche Pflichten für dein Unternehmen wirklich gelten. Danach schulen wir dein Team zu Funktionsweise, Grenzen und Risiken der eingesetzten KI-Systeme. Am Ende steht eine KI-Richtlinie, die dein Team versteht, plus eine Teilnehmerliste und Agenda als Nachweis für die Aufsicht.

Die vier Bausteine:

  • Pflichten-Check fürs eigene Unternehmen: Wir gehen eure KI-Tools durch, ordnen sie den Risikoklassen zu und halten fest, welche Pflichten daraus folgen. Meist ist die Liste kürzer als befürchtet.
  • KI-Kompetenz nach Artikel 4: Wie Sprachmodelle arbeiten, warum sie halluzinieren, wo menschliche Kontrolle nötig ist. An euren Tools erklärt, nicht an Beispielen aus dem Lehrbuch.
  • Praktikable KI-Richtlinie: Zwei bis drei Seiten, die jeder liest. Welche Daten dürfen rein, welche nicht, wer entscheidet im Zweifel. Der Datenschutzteil greift auf die Konfiguration aus Claude und Datenschutz und ChatGPT und Datenschutz zurück.
  • Dokumentation: Agenda, Datum, Teilnehmerliste, Inhalte und Materialien. Damit kannst du auf Nachfrage belegen, dass geschult wurde.

Wenn dein Team zusätzlich produktiv mit KI arbeiten soll, ist der KI-Workshop der passendere Rahmen. Dort steht die Anwendung im Vordergrund, Compliance läuft als Modul mit.

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Im Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, welche Pflichten für dich gelten und ob ein halber Tag reicht. Ohne Verkaufsdruck.

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Was kostet die EU-AI-Act-Schulung?

Der halbe Tag remote startet bei 1.100 EUR zzgl. MwSt. Der ganze Tag vor Ort startet bei 2.200 EUR zzgl. MwSt. Der Preis richtet sich nach Teamgröße und Vorbereitungsaufwand. Auf Wunsch integriere ich die Schulung als Modul in die KI-Roadmap, dann läuft sie im laufenden Projekt mit.

Enthalten sind in beiden Varianten:

  • Vorab-Fragebogen zu euren KI-Tools und eine erste Einordnung
  • Schulung inklusive Foliensatz zum Weitergeben
  • KI-Richtlinie als anpassbare Vorlage
  • Teilnehmerdokumentation für die Ablage
  • Rückfragen per E-Mail für 30 Tage

Der ganze Tag vor Ort lohnt sich, wenn mehrere Abteilungen betroffen sind oder KI in sensiblen Prozessen läuft. Alle Pakete und Preise im Überblick. Als Modul der KI-Roadmap ist die Schulung ohnehin Teil des Fahrplans.

Ein Hinweis zur Ehrlichkeit: Ich bin KI-Berater, kein Rechtsanwalt. Die Schulung vermittelt KI-Kompetenz und liefert die Dokumentation dafür. Bei Hochrisiko-Anwendungen wie automatisiertem Bewerbungsscreening solltest du zusätzlich juristisch prüfen lassen.

Für welche Unternehmen lohnt sich die Schulung?

Für jedes Unternehmen, dessen Mitarbeiter KI-Tools nutzen. Besonders sinnvoll ist sie, wenn KI in HR, Vertrieb oder Kundenservice im Einsatz ist. Auch ohne Hochrisiko-Systeme gilt Artikel 4. Teams zwischen 5 und 30 Personen passen gut, größere Gruppen teile ich in zwei Durchläufe.

Aus Schulungen mit Teams verschiedener Branchen, anonymisiert:

  • Personaldienstleistung: KI im Vorscreening von Bewerbungen. Hier ist die Risikoklasse relevant, die Frist liegt jetzt auf Dezember 2027. Genug Zeit, um sauber aufzusetzen.
  • Immobilienwirtschaft: KI in Exposé-Texten und Kundenkommunikation. Geringes Risiko, aber Artikel 4 und die Transparenzpflichten greifen.
  • Tourismus und Destinationsmarketing: Chatbots und KI-generierte Inhalte. Der Schwerpunkt liegt auf Kennzeichnung und Datenschutz.
  • Handwerk und Mittelstand: KI in Angebotserstellung und Buchhaltung. Der Pflichtenumfang ist überschaubar, die Dokumentation fehlt trotzdem meistens.

Das Muster wiederholt sich: Die Pflichten sind kleiner als die Sorge davor. Was fehlt, ist selten Wissen, sondern eine dokumentierte Schulung und eine Richtlinie, an die sich Menschen halten können.

Häufige Fragen zur EU-AI-Act-Schulung

Wen betrifft die Schulungspflicht nach Artikel 4?

Artikel 4 gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Betroffen ist jeder Mitarbeiter, der im Auftrag des Unternehmens mit KI arbeitet. Auch Werkstudenten, Freelancer und externe Dienstleister zählen dazu. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Stand: Juli 2026.

Reicht ein einmaliges Training?

Für den Einstieg ja, dauerhaft nein. Die Verordnung nennt kein Intervall. Aber KI-Tools und Prozesse ändern sich. Praktikabel ist eine Basisschulung plus eine kurze Auffrischung pro Jahr und eine Einweisung für neue Mitarbeiter. Wichtig ist die Dokumentation: Agenda, Datum, Teilnehmer, Inhalte.

Was droht bei Verstößen?

Sachlich eingeordnet: Artikel 4 selbst steht nicht im Bußgeldkatalog des Artikels 99. Direkte Geldbußen drohen bei verbotenen Praktiken (bis 35 Mio. EUR oder 7 Prozent Jahresumsatz) und bei Hochrisiko-Verstößen (bis 15 Mio. EUR oder 3 Prozent). Fehlende Schulung wirkt vor allem über Haftung und Sorgfaltspflichten.

Was hat sich durch den Digital-Omnibus geändert?

Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 27. Juli 2026 in Kraft. Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III gelten ab 2. Dezember 2027, nach Anhang I ab 2. August 2028. Artikel 4 bleibt Pflicht, wurde aber risikobasiert formuliert.

Brauchen wir die Schulung auch ohne Hochrisiko-KI?

Ja. Artikel 4 hängt nicht an der Risikoklasse. Sobald dein Team KI-Systeme im Arbeitsalltag nutzt, greift die Pflicht. Auch der klassische Chatbot oder ein KI-Assistent in der Textarbeit fällt darunter. Der Aufwand ist dann aber deutlich kleiner als bei Hochrisiko-Anwendungen.

Wie läuft die Schulung organisatorisch ab?

Vorab bekommst du einen kurzen Fragebogen zu euren KI-Tools. Die Schulung läuft dann als halber Tag remote oder als ganzer Tag bei dir vor Ort. Danach erhältst du Foliensatz, KI-Richtlinie als Vorlage und die Teilnehmerdokumentation. Termine im DACH-Raum, Sprache Deutsch.

Alle Angaben zu Fristen und Rechtslage: Stand Juli 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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