TL;DR: Claude lässt sich DSGVO-konform einsetzen, aber nur mit dem richtigen Plan. In den kommerziellen Produkten schließt Anthropic Training auf Kundendaten vertraglich aus, der Auftragsverarbeitungsvertrag mit EU-Standardvertragsklauseln ist automatisch Teil der Bedingungen, und für den EWR ist Anthropic Ireland Limited verantwortlich. Der wunde Punkt: Eine EU-Datenresidenz bietet Anthropic auf der eigenen Plattform nicht an, wählbar sind nur „global“ und „USA“.
Dieser Guide ordnet den Stand vom September 2026 ein. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG; für die verbindliche Bewertung eures Einzelfalls braucht es Datenschutzbeauftragte oder Anwältinnen und Anwälte.
Trainiert Anthropic mit unseren Daten?
Das hängt am Produkt, nicht am Preis. Anthropic unterscheidet klar zwischen Consumer- und kommerziellen Angeboten.
| Produkt | Training | Aufbewahrung |
|---|---|---|
| Free, Pro, Max | Opt-in. Standard ist aus, muss aktiv erlaubt werden. | 30 Tage ohne Freigabe, bis zu 5 Jahre in den Trainingspipelines mit Freigabe |
| API | vertraglich ausgeschlossen | 30 Tage für Ein- und Ausgaben |
| Team, Enterprise | vertraglich ausgeschlossen | unbegrenzt, solange keine eigene Frist gesetzt ist; Enterprise kann sie konfigurieren, Minimum 30 Tage |
| Claude Code, Cowork | unter kommerziellen Bedingungen ausgeschlossen | Sitzungsprotokolle 6 Jahre, oder die eigene Frist der Organisation, falls gesetzt |
Die zweite Zeile ist der Punkt, der in Beratungsgesprächen regelmäßig überrascht. Viele nehmen an, im Firmenkonto würden Chats nach 30 Tagen verschwinden. Das Gegenteil ist der Fall: Anthropic bewahrt Chats, Dateien und Projekte unbegrenzt auf, bis jemand mit der Rolle Owner oder Primary Owner unter Organization settings, Data and privacy eine Frist setzt. Beim Speichern werden Daten außerhalb der neuen Frist sofort gelöscht. Wer eine Löschfrist braucht, muss sie also aktiv einstellen, und zwar bevor die ersten Projekte darin liegen.
Zwei Ausnahmen gelten überall: Wer ausdrücklich Feedback gibt, etwa Daumen hoch oder runter, stimmt der Auswertung dieses Feedbacks zu; solche Daten werden bis zu fünf Jahre aufbewahrt. Und Inhalte, die im Rahmen einer Sicherheitsprüfung markiert wurden, bleiben länger gespeichert: bis zu zwei Jahre für Ein- und Ausgaben, bis zu sieben Jahre für die Bewertungswerte.
Der praktische Punkt für Unternehmen: Der Unterschied verläuft nicht zwischen kostenlos und bezahlt, sondern zwischen Consumer-Konto und Firmenkonto. Ein Pro-Abo, das jemand privat bezahlt und beruflich nutzt, ist ein Consumer-Konto. Genau das ist der häufigste Befund im Shadow-AI-Check.
Was bedeutet Zero Data Retention und wer bekommt es?
Zero Data Retention heißt, dass Anthropic Ein- und Ausgaben nicht speichert. Es ist keine Voreinstellung, sondern muss freigeschaltet werden, und es gilt nicht überall.
- Verfügbar für die Claude API, die Claude Platform auf AWS und Claude in Microsoft Foundry. Auf Amazon Bedrock und Google Cloud ist der jeweilige Cloud-Anbieter der Auftragsverarbeiter, dort gelten dessen Regeln.
- Für Claude Code ist Zero Data Retention nicht im Standard-Enterprise-Plan enthalten; die Freischaltung läuft je Organisation über das Account-Team nach Eignungsprüfung.
- Wichtige Einschränkung: Für die Modelle Fable 5, Fable 5.1, Mythos 5 und Mythos 5.1 ist eine Aufbewahrung von 30 Tagen verpflichtend. Anthropic nennt sie „Covered Models“. Eine Anfrage mit Zero Data Retention an diese Modelle wird mit einem Fehler abgelehnt.
- Auch Agent Skills sind nicht von Zero Data Retention abgedeckt.
Anthropic hat am 1. September 2026 die Enterprise Frontier Safeguards angekündigt: Daten sollen künftig in der Cloud-Infrastruktur des Kunden liegen statt bei Anthropic. Der Rollout ist für den Herbst 2026 angekündigt; bis dahin bekommen berechtigte Kunden Fable 5.1 mit Zero Data Retention. Wer eine Aufbewahrung von null Tagen als hartes Kriterium hat, sollte das vor der Modellwahl klären.
Gibt es eine EU-Datenresidenz bei Anthropic?
Auf der eigenen Plattform nicht. Der Parameter zur Steuerung des Verarbeitungsorts kennt genau zwei Werte: global als Voreinstellung und us für Verarbeitung ausschließlich in den USA, letzteres mit einem Preisaufschlag von 10 Prozent. Auch der Workspace-Standort lässt sich derzeit nur auf die USA setzen. Für die Claude-Enterprise-Seite nennt Anthropic ebenfalls nur „US-only inference“ als Option.
Wer Verarbeitung in Europa braucht, hat zwei Wege, beide mit einem Haken:
- Amazon Bedrock oder Google Cloud mit europäischen Regionen. Dort ist allerdings der Cloud-Anbieter der Auftragsverarbeiter, nicht Anthropic. Regionale Endpunkte kosten dort rund 10 Prozent Aufschlag gegenüber globalen.
- Ein anderes Modell wählen. OpenAI bietet Datenresidenz über die API mit 10 Prozent Aufschlag an, Google Workspace kennt „Europa“ als Datenregion. Beides ist auch keine Verarbeitung ausschließlich in Deutschland, aber näher dran.
Für die meisten mittelständischen Anwendungsfälle ist das lösbar, weil die Übermittlung in die USA über die Standardvertragsklauseln abgesichert ist. Für regulierte Prozesse mit harter Residenzanforderung ist es ein Ausschlusskriterium. Das gehört vor die Werkzeugentscheidung, nicht danach.
Bevor die Richtlinie geschrieben wird
Eine KI-Richtlinie ist schnell formuliert und trifft trotzdem daneben, wenn niemand weiß, was im Team tatsächlich läuft. Der Shadow-AI-Check erhebt genau das: anonyme Team-Umfrage, Tool-Inventur, Risiko-Ampel für Datenschutz und EU AI Act, 30-Tage-Maßnahmenplan. 990 € Festpreis zzgl. MwSt., Ergebnis nach 7 Tagen.
Shadow-AI-Check ansehenBrauchen wir einen AVV mit Anthropic, und wie bekommen wir ihn?
Ja, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die gute Nachricht: Ihr müsst nichts separat unterschreiben. Das Data Processing Addendum von Anthropic ist über die kommerziellen Bedingungen automatisch einbezogen. In den Bedingungen steht wörtlich, dass über die Dienste übermittelte Daten nach diesem Addendum verarbeitet werden.
Enthalten sind die EU-Standardvertragsklauseln in Modul 2 (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter) und Modul 3 (Auftragsverarbeiter an Auftragsverarbeiter), dazu ein Zusatz für das Vereinigte Königreich und einer für die Schweiz. Bei Änderungen an den Unterauftragsverarbeitern informiert Anthropic vorab; ihr habt 15 Tage Zeit zu widersprechen, sonst gilt die Zustimmung als erteilt.
Wer sich die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ansehen will, findet sie im Trust Center unter trust.anthropic.com/subprocessors. Die Seite lädt ihre Inhalte per JavaScript nach, ein einfacher Abruf reicht nicht; sie gehört einmal im Quartal manuell geprüft.
Wer ist Verantwortlicher im EWR?
Für den Europäischen Wirtschaftsraum, das Vereinigte Königreich und die Schweiz ist Anthropic Ireland, Limited zuständig, mit Sitz in 6th Floor, South Bank House, Barrow Street, Dublin 4. Datenschutzanfragen laufen über privacy@anthropic.com, den Datenschutzbeauftragten erreicht man unter dpo@anthropic.com. Die Datenschutzerklärung ist zum 8. Juli 2026 in Kraft.
Als Transfermechanismus in Drittländer nennt Anthropic die Standardvertragsklauseln nach Artikel 46 DSGVO sowie Angemessenheitsbeschlüsse, wo sie greifen. Eine Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework wird in der Datenschutzerklärung nicht als Mechanismus genannt; wer sich darauf stützen möchte, sollte das gesondert prüfen.
Welche Zertifizierungen und Nachweise gibt es?
Anthropic führt im eigenen Privacy Center vier Nachweise: SOC 2 Type 1 und Type 2, ISO 27001:2022 für das Informationssicherheits-Managementsystem, ISO/IEC 42001:2023 für das KI-Managementsystem und eine HIPAA-taugliche Konfiguration mit Business Associate Agreement. Die ISO-42001-Zertifizierung hat Schellman Compliance ausgestellt, eine vom ANSI National Accreditation Board akkreditierte Stelle.
Verschlüsselung: TLS 1.2 oder höher bei der Übertragung, AES-256 im Ruhezustand. Auf Google Cloud sind kundenverwaltete Schlüssel möglich, auf Bedrock über KMS.
Der wichtigste Vorbehalt bei diesen Nachweisen ist der Geltungsbereich. Anthropic schreibt ausdrücklich, dass sie für die kommerziellen Produkte gelten, also Claude for Work und die Anthropic API. Free, Pro und Max fallen nicht darunter, auch dann nicht, wenn aus einem solchen Konto heraus Claude Code genutzt wird. Wer die Zertifikate in einer Ausschreibung braucht, braucht also Team, Enterprise oder die API. SOC-3-Bericht und die ISO-Zertifikate sind im Trust Center öffentlich einsehbar, der SOC-2-Type-2-Bericht erst nach Zugriffsanfrage. Stand: 6. September 2026.
Was verlangt der EU AI Act von uns als Betreiber?
Zwei Pflichten sind für den Mittelstand unmittelbar relevant, beide treffen euch als Betreiber, nicht Anthropic als Anbieter.
Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen zu Maßnahmen, die die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen. Die seit Juli 2026 geänderte Regel verlangt kein garantiertes Kompetenzniveau einzelner Personen. Die Maßnahmen sollen zu Vorwissen, Aufgaben und Einsatzkontext passen. Ein bestimmter Schulungskurs oder ein Zertifikat ist damit nicht vorgeschrieben. Quelle: EU-Kommission: KI-Kompetenz und geänderter Artikel 4. Ein dokumentierter Workshop kann eine Maßnahme sein; er ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Einsatzes.
Seit dem 2. August 2026 gilt: Wo Menschen mit einem KI-System interagieren oder wo Inhalte künstlich erzeugt oder verändert wurden, muss das erkennbar sein. Für Inhalte im Altbestand läuft eine Nachfrist bis zum 2. Dezember 2026. Betroffen sind vor allem Chatbots auf der Website und KI-erzeugte Texte und Bilder.
Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III wurden auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Die meisten Werkzeuge im Mittelstand fallen ohnehin nicht darunter, die Einordnung sollte aber dokumentiert sein, damit ihr sie im Zweifel belegen könnt. Wie das konkret aussieht, steht auf der Seite AI-Act-ready und im Artikel EU AI Act im Mittelstand.
Checkliste: Claude im Unternehmen freigeben
Diese neun Punkte klären die Fragen, die im Ernstfall gestellt werden. Sie ersetzen keine Prüfung durch eure Datenschutzbeauftragten, sind aber die Vorarbeit, die ihr ohnehin leisten müsst.
- Plan festlegen. Team oder Enterprise statt privater Pro-Accounts. Das ist der Punkt, an dem sich Trainingsausschluss und AVV entscheiden.
- Bestand erheben. Wer nutzt heute was, mit welchem Konto, für welche Daten? Ohne diese Antwort trifft jede Regel daneben.
- Datenarten klassifizieren. Was darf hinein, was nicht: Kundendaten, Beschäftigtendaten, Gesundheitsdaten, Geschäftsgeheimnisse, Quellcode.
- Verarbeitungsort klären. Reicht „global“ mit Standardvertragsklauseln, oder braucht ein Prozess Verarbeitung in Europa? Falls ja, Weg über Bedrock oder Google Cloud prüfen.
- Aufbewahrung festlegen. Standard sind 30 Tage. Zero Data Retention beantragen, falls nötig, und dabei die Ausnahme für die Fable- und Mythos-Modelle einplanen.
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ergänzen. Claude gehört als Verarbeitungstätigkeit dokumentiert, mit Zweck, Datenarten, Empfängern und Löschfristen.
- KI-Richtlinie schreiben. Kurz, konkret, mit Beispielen. Zwei Seiten, die gelesen werden, schlagen zwanzig, die niemand kennt.
- Schulen und dokumentieren. Artikel 4 verlangt Kompetenz, nicht Formalien. Ein dokumentierter Workshop erfüllt beides.
- Wiedervorlage setzen. Anbieterbedingungen ändern sich. Einmal im Quartal die Unterauftragsverarbeiter und die Modellliste prüfen.
Wenn es dokumentiert sein muss
Artikel-50-Check, KI-Richtlinie, Systemverzeichnis, Rollen und Schulungsnachweis: AI-Act-ready liefert die Dokumente, die im Ernstfall vorgelegt werden. 1.900 € Festpreis, Ergebnis nach zwei Wochen. Beratung, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.
AI-Act-ready ansehenWas du als Nächstes lesen solltest
Auch Anbieter machen Fehler
Zusicherungen im Vertrag sind das eine, der Betrieb das andere. Was passiert, wenn beim Anbieter etwas schiefgeht, zeigt der Sicherheitsvorfall bei Anthropic. Für die eigene Risikobetrachtung ist das nützlicher als jede Marketingfolie.
Häufige Fragen
Ist Claude DSGVO-konform?
Claude lässt sich DSGVO-konform einsetzen, ist es aber nicht automatisch. Nötig sind ein kommerzieller Plan, der Auftragsverarbeitungsvertrag mit Standardvertragsklauseln, geklärte Datenarten und eine dokumentierte Einordnung. Mit privaten Accounts ist keine dieser Voraussetzungen erfüllt. Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.
Werden unsere Daten für das Training verwendet?
In Team, Enterprise und über die API nicht; Anthropic schließt das vertraglich aus. In den Consumer-Plänen Free, Pro und Max ist die Trainingsnutzung standardmäßig aus und müsste aktiv erlaubt werden. Wer sie erlaubt, muss mit einer Aufbewahrung von bis zu fünf Jahren in den Trainingspipelines rechnen.
Gibt es eine EU-Datenresidenz für Claude?
Auf Anthropics eigener Plattform nicht. Wählbar sind nur global und USA, letzteres mit 10 Prozent Preisaufschlag. Wer Verarbeitung in Europa braucht, kann Claude über Amazon Bedrock oder Google Cloud mit europäischen Regionen nutzen; dort ist allerdings der Cloud-Anbieter der Auftragsverarbeiter und nicht Anthropic.
Bekommen wir Zero Data Retention?
Für die Claude API, die Claude Platform auf AWS und Claude in Microsoft Foundry ja, nach Freischaltung. Für Claude Code ist es nicht im Standard-Enterprise-Plan enthalten. Und für die Modelle Fable 5, Fable 5.1, Mythos 5 und Mythos 5.1 ist eine Aufbewahrung von 30 Tagen verpflichtend; eine Anfrage mit Zero Data Retention wird dort abgelehnt.
Müssen wir einen AVV separat abschließen?
Nein. Das Data Processing Addendum von Anthropic ist über die kommerziellen Bedingungen automatisch einbezogen und enthält die EU-Standardvertragsklauseln in den Modulen 2 und 3 sowie Zusätze für das Vereinigte Königreich und die Schweiz. Verantwortlich für den EWR ist Anthropic Ireland Limited in Dublin.
Was müssen wir wegen des EU AI Act tun?
Zwei Dinge. Erstens KI-Kompetenz nach Artikel 4 sicherstellen, die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 und wird durch dokumentierte Schulungen nachweisbar. Zweitens Transparenz nach Artikel 50: Seit dem 2. August 2026 muss erkennbar sein, wenn Menschen mit KI interagieren oder Inhalte künstlich erzeugt wurden, mit Nachfrist bis zum 2. Dezember 2026 für den Altbestand.
Reicht das Pro-Abo für die berufliche Nutzung?
Für eine Einzelperson ohne personenbezogene Daten technisch ja, datenschutzrechtlich meist nein. Ein Pro-Abo ist ein Consumer-Konto: kein vertraglicher Trainingsausschluss im gleichen Umfang, keine zentrale Verwaltung, keine Admin-Kontrolle über Freigaben. Ab zwei Personen ist Team der richtige Rahmen.