Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026. Fristen geprüft: Stand August 2026 Erstgespräch buchen →

Dein Unternehmen nutzt KI für Texte, Bilder oder einen Chatbot auf der Website. Seit dem 2. August 2026 verlangt die KI-Verordnung dafür Transparenz nach außen. Die gute Nachricht: Die Pflichten sind überschaubar, wenn man weiß, welche der drei Regeln einen betreffen. Genau das klärt diese Seite, und AI-Act-ready setzt es um.

An welchen drei Stellen greift Artikel 50?

Artikel 50 regelt die Transparenz gegenüber Menschen, die mit KI in Kontakt kommen. Für die meisten mittelständischen Unternehmen sind drei Stellen relevant:

  • Direkte Interaktion, etwa Chatbots: Wer einen Chatbot oder Sprachassistenten betreibt, muss erkennbar machen, dass Nutzer mit einer KI interagieren. Ausnahme: Es ist aus den Umständen offensichtlich.
  • Bilder, Videos und Tonaufnahmen: KI-erzeugte oder KI-veränderte Medien müssen als solche offengelegt werden. Das gilt besonders für täuschend echte Darstellungen realer Personen oder Ereignisse.
  • Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: Wer solche Texte KI-generiert veröffentlicht, braucht einen Hinweis. Die Pflicht entfällt, wenn eine wesentliche menschliche Redaktion stattfindet und eine Person die Verantwortung für den Inhalt trägt.

Interne Nutzung ohne Veröffentlichung löst die Kennzeichnungspflichten nicht aus. Ein Angebot aus Claude oder eine E-Mail aus ChatGPT bleibt kennzeichnungsfrei. Es geht um das, was nach außen sichtbar wird.

Welche Fristen gelten und was hat es mit dem 2. Dezember 2026 auf sich?

Hier lohnt Genauigkeit, denn zwei Daten werden oft verwechselt:

  • Seit 2. August 2026: Die sichtbaren Transparenzpflichten gelten. Chatbot-Hinweis, Offenlegung von KI-Medien und der Hinweis bei KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse sind seitdem Pflicht.
  • Bis 2. Dezember 2026: Für die maschinenlesbare Kennzeichnung, also Wasserzeichen und Metadaten in den Dateien selbst, haben Anbieter generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, eine Nachfrist. Diese Nachfrist gilt für die Technik der Anbieter, nicht für deine sichtbaren Hinweise.
  • Seit 2. Februar 2025: Unabhängig davon gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4. Wer sie noch nicht dokumentiert hat, holt sie mit AI-Act-ready gleich mit nach.

Artikel 4 und Artikel 50: zwei Pflichten, ein Paket

Artikel 4 schaut nach innen: Die Menschen, die KI einsetzen, müssen dafür geschult sein, und das muss dokumentiert werden. Artikel 50 schaut nach außen: Wer mit KI-Systemen oder KI-Inhalten in Kontakt kommt, muss das erkennen können. Beides sind eigenständige Pflichten mit eigenen Stichtagen. In der Praxis gehören sie zusammen, weil beide dieselbe Grundlage brauchen: ein Verzeichnis der eingesetzten Systeme und klare Regeln, wer was freigibt.

Wenn dein Team zuerst die Schulung braucht, ist die EU-AI-Act-Schulung nach Artikel 4 der passende Einstieg. AI-Act-ready baut darauf auf und liefert die Dokumente und den Artikel-50-Check dazu.

Was steckt in AI-Act-ready?

AI-Act-ready ist ein Festpreis-Paket über zwei Wochen. Am Ende hast du fünf Dinge in der Hand:

  • KI-Richtlinie: Verbindliche Regeln für den KI-Einsatz, zwei bis drei Seiten in verständlicher Sprache statt Juristendeutsch.
  • Systemverzeichnis mit Risikoeinordnung: Welche KI-Systeme laufen bei euch, wofür, mit welchen Daten und in welcher Risikoklasse.
  • Rollen und Freigabewege: Wer entscheidet, wer prüft Ergebnisse, wer meldet Vorfälle.
  • Artikel-50-Check: Prüfung eurer Chatbots, Website-Inhalte und veröffentlichten Medien auf die drei Transparenzpflichten, mit konkreten Formulierungen für die Kennzeichnung.
  • Schulungsnachweis nach Artikel 4: Dokumentierte Teilnahme, Inhalte und Termine in ablagefähiger Form.

Dazu kommt ein Übergabetermin von 90 Minuten mit Geschäftsführung und Verantwortlichen, damit die Dokumente gelebt werden statt in der Ablage zu verschwinden. Dein Aufwand: ein Termin plus Rückfragen.

AI-Act-ready: 1.900 € zzgl. MwSt.

Festpreis, Ergebnis nach zwei Wochen. Einzeln buchbar oder als Add-on zu Shadow-AI-Check, Workshop oder Umsetzung.

Erstgespräch buchen → AI-Act-ready anfragen

Das ist Beratung, keine Rechtsberatung.

AI-Act-ready liefert die praktische Umsetzung und die Dokumentation. Bei Hochrisiko-Anwendungen, etwa im Bewerbungsprozess oder beim Kreditscoring, solltest du zusätzlich juristisch prüfen lassen. Diese Grenze benenne ich klar, bevor wir starten.

Wie läuft AI-Act-ready ab?

  • Woche 1, Bestandsaufnahme: Vorab-Fragebogen, Tool-Inventur und Risikoeinordnung. Wo Chatbots, KI-Medien oder KI-Texte nach außen gehen, landet es auf der Prüfliste.
  • Woche 2, Dokumente und Check: KI-Richtlinie, Systemverzeichnis, Rollenmodell und der Artikel-50-Check mit konkreten Kennzeichnungs-Formulierungen. Abschluss im Übergabetermin.

Wie dein Team Claude und ChatGPT datenschutzsauber konfiguriert, steht in den Guides Claude und Datenschutz und ChatGPT und Datenschutz. Alle Formate mit Preisen findest du unter Leistungen und Preise.

Häufige Fragen zu Artikel 50 und AI-Act-ready

Was verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung von Unternehmen?

Drei Dinge. Wer einen Chatbot betreibt, muss erkennbar machen, dass Nutzer mit KI interagieren. Wer KI-erzeugte oder KI-veränderte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen veröffentlicht, muss sie als solche offenlegen. Und wer KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht, braucht einen Hinweis, wenn keine wesentliche menschliche Redaktion stattfindet. Stand: August 2026.

Seit wann gilt Artikel 50 und welche Nachfrist gibt es?

Die sichtbaren Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026. Für die maschinenlesbare Kennzeichnung generativer Systeme, die vor diesem Datum auf dem Markt waren, gilt eine Nachfrist bis zum 2. Dezember 2026. Diese Nachfrist betrifft die technische Kennzeichnung durch die Anbieter, nicht die sichtbaren Hinweise in deinem eigenen Auftritt.

Betrifft uns Artikel 50 auch, wenn wir nur ChatGPT oder Claude nutzen?

Ja, in zwei Fällen. Wenn ihr KI-erzeugte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen veröffentlicht, müsst ihr sie offenlegen. Und wenn ihr KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht, braucht ihr einen Hinweis, sofern niemand die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Interne Nutzung ohne Veröffentlichung löst die Kennzeichnungspflichten dagegen nicht aus.

Was ist der Unterschied zwischen Artikel 4 und Artikel 50?

Artikel 4 verlangt seit dem 2. Februar 2025, dass Mitarbeiter, die KI einsetzen, dafür geschult sind. Artikel 50 regelt seit dem 2. August 2026 die Transparenz nach außen: Hinweise bei Chatbots und die Kennzeichnung von KI-Inhalten. Beides sind getrennte Pflichten. AI-Act-ready dokumentiert beide gemeinsam.

Was ist in AI-Act-ready enthalten und wie lange dauert es?

Enthalten sind KI-Richtlinie, Systemverzeichnis mit Risikoeinordnung, Rollen und Freigabewege, ein Artikel-50-Check eurer Chatbots und veröffentlichten Inhalte, der Schulungsnachweis nach Artikel 4 und ein Übergabetermin von 90 Minuten. Nach zwei Wochen liegt alles vor. Der Festpreis beträgt 1.900 Euro zzgl. MwSt.

Ist AI-Act-ready eine Rechtsberatung?

Nein. AI-Act-ready ist Beratung, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Du bekommst praxistaugliche Dokumente und eine saubere Umsetzung der Transparenzpflichten. Bei Hochrisiko-Anwendungen, etwa im Bewerbungsprozess, solltest du zusätzlich juristisch prüfen lassen. Diese Grenze benenne ich klar, bevor wir starten.

Müssen wir jetzt jeden KI-Text kennzeichnen?

Nein. Die Offenlegungspflicht für Texte greift nur bei Veröffentlichungen, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren, und auch dort nicht, wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Interne Dokumente, Angebote oder E-Mails fallen nicht darunter.

Alle Angaben zu Fristen und Rechtslage: Stand August 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Nächster Schritt

In 30 Minuten klären wir, welche der drei Pflichten dich wirklich treffen.

Kein Verkaufsgespräch. Ich höre zu und sage dir ehrlich, ob AI-Act-ready für euch der richtige Schritt ist.

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